Gesellschaftsvertrag

Was muss enthalten sein?

Mit der Gründung eines Unternehmens erfüllen sich viele den Traum ihrer eigenen Selbstständigkeit. Damit gehen jedoch auch einige Pflichten und Anmeldungen einher. So zum Beispiel ein Gesellschaftsvertrag, der für viele Geschäftsformen verpflichtend ist. Welche Funktion der Gesellschaftsvertrag hat, was darin enthalten sein muss und alles, was Sie sonst noch dazu wissen sollten, haben wir hier für Sie zusammengefasst. 

Was ist ein Gesellschaftsvertrag – einfach erklärt?

Kurz gefasst regelt der Gesellschaftsvertrag die Rechte und Pflichten aller Mitglieder, die als Gesellschafterinnen und Gesellschafter eingetragen werden. Sie alle verschreiben sich einem Unternehmenszweck, der in der Regel mit dem Unternehmensgegenstand identisch ist.

Das gemeinsame Erreichen dieses Gesellschaftszwecks ist Hauptpunkt des Gesellschaftsvertrags, der in §705 BGB festgehalten ist. Der Gesellschaftsvertrag wird häufig auch als Satzung bezeichnet. Übrigens: Der Gesellschaftsvertrag kann auch die Gründungsurkunde beinhalten. Zur Teilhabe am Geschäftsverkehr ist er daher ein nahezu unerlässlicher Punkt.

Wer erstellt den Gesellschaftsvertrag? 

Sobald sich eine oder mehrere Personen auf einen Gesellschaftszweck festlegen, bilden sie bereits eine Gesellschaft – ganz ohne Notar oder Eintragung. In vielen Fällen kann eine notarielle Beurkundung jedoch verpflichtend sein. 

Und auch ohne gesetzliche Vorgaben werden die notariell beurkundeten Gründungsdokumente für alle Gesellschaftsverträge empfohlen. Denn das Gesellschaftsrecht kann viele Risiken mit sich bringen und im Härtefall zu langwierigen Auseinandersetzungen vor Gericht führen, da es sich hierbei um einen schuldrechtlichen Vertrag handelt. 

Wer ist zu einem Gesellschaftsvertrag verpflichtet?

Um am Rechtsverkehr teilzunehmen und Geschäfte zu machen, ist es für jede Gesellschaftsform notwendig, einen Gesellschaftsvertrag in Schriftform aufzusetzen. 

Rechtlich verpflichtet sind Kapitalgesellschaften, wie: 

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), 
  • AG (Aktiengesellschaft),
  • UG (Unternehmergesellschaft) als Unterform der GmbH.

Personengesellschaften wie die GbR hingegen haben keine Formpflicht, ein Gesellschaftsvertrag kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Bei ersteren besteht durch die rechtliche Pflicht auch eine zwingende notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Bei letzteren wird zur Schriftform geraten, um die Nachweisbarkeit sicherzustellen. 

Für den Fall, dass Sie alleine eine GbR gründen, können Sie auch auf einen schriftlichen Nachweis verzichten, da Sie kaum in einen Interessenkonflikt mit sich selbst geraten werden. Für den Fall, dass Sie später noch weitere Gesellschafterinnen und Gesellschafter hinzunehmen, kann ein Gesellschaftsvertrag von großem Nutzen sein. Anders verhält es sich mit einem Gesellschaftsvertrag für eine Ein-Personen-GmbH: Hier sind Sie zur Schriftform mit notarieller Beurkundung verpflichtet.

Auf diese Formvorschriften müssen Sie achten

Viele Gründerinnen und Gründer stellen sich die Fragen: 

  • In welcher Form muss der Gesellschaftsvertrag abgeschlossen werden? 
  • Welche formalen Anforderungen werden an den Gesellschaftsvertrag einer GmbH gestellt? 
  • Was muss in einen Gesellschaftervertrag für eine GbR? 

Finden Sie hier alle Formvorgaben für die wichtigsten Gesellschaftsformen auf einen Blick:

Pflichtangaben im Gesellschaftsvertrag einer GmbH

Die verpflichtenden Angaben für die GmbH sind in § 3 GmbH Gesetz festgelegt und umfassen die folgenden Punkte:

  • Angaben zu den Gründerinnen und Gründern
  • Name der Firma und Sitz der Gesellschaft
  • Geschäftsfeld der GmbH
  • Betrag des Stammkapitals, mindestens 25.000 Euro
  • Stammeinlage der einzelnen Gesellschafter, aufgeteilt in Zahl- und Nennbeträgen der Geschäftsanteile, die jeder Gesellschafter einzahlt (Die Gesamtsumme muss gleich dem Stammkapital sein)

 § 2 GmbH Gesetz beschreibt zudem die Pflicht zur Schriftform mit notarieller Beurkundung, und, dass der Vertrag von allen Gesellschaftern unterschrieben werden muss. 

Pflichtangaben im Gesellschaftsvertrag einer AG

Bei Aktiengesellschaften gilt es, sich ganz genau an die Anforderungen der Satzung zu halten. Nur wenn im Gesetz ausdrücklich darauf hingewiesen wird, sind Abweichungen zulässig.

  • Name und Sitz der Gesellschaft
  • Namen der Gesellschafter
  • Geschäftszweck der AG
  • Grundkapital in Höhe von mindestens 50.000 Euro
  • Angaben zur Aktienvergabe als Nennwert oder als Stückaktie
  • Regelungen zur Bekanntmachungsform 
  • Anzahl der Vorstandsmitglieder (ab 3 Millionen Euro Grundkapital muss die AG mindestens zwei Vorstandsmitglieder ernennen)
  • Angaben zum Aufsichtsrat und Regelungen zur Hauptversammlung
  • Rechte und Pflichten der Aktionärinnen und Aktionäre

Vor allem beim letzten Punkt, den Rechten und Pflichten der Aktionäre, sollte besonderes Augenmerk auf die Details gelegt werden. Aktiengesellschaften sind darauf ausgelegt, dass immer neue Aktionäre dazukommen. Entsprechend sollten alle wichtigen Angaben nachvollziehbar in der Satzung niedergeschrieben sein.

Gesellschaftsvertrag für eine GbR

Obwohl für eine GbR keine Schriftform gilt, bringt ein Gesellschaftsvertrag in Schriftform viele Vorteile mit sich – allen voran die genaue Festlegung organisatorischer Abläufe. Folgende Punkte zeigen sich in der Praxis als sinnvolle Inhalte für den Gesellschaftsvertrag einer GbR

  • Angaben zu den Gesellschafterinnen und Gesellschaftern
  • Anteilshöhe der Gesellschafter
  • Gewinnverteilung
  • Umfang der Arbeitsleistung
  • Urlaubsanspruch der Gesellschafter
  • Regelungen im Fall von Krankheit
  • Vorabentnahmen
  • Organisation, Geschäftsführung, Befugnisse
  • Regelungen bei Kündigung des Gesellschaftsvertrags

Wichtige allgemeine Angaben im Gesellschaftsvertrag

In der Praxis werden neben den Pflichtangaben auch häufig noch weitere wichtige Punkte in den Gesellschaftsvertrag aufgenommen:

  • Dauer der Gesellschaft, insbesondere wenn der Vertrag auf Zeit geschlossen wird
  • Geschäftsjahr
  • Organe der Gesellschaft
  • Geschäftsführung und Vertretungsbefugnisse
  • Regelungen zur Gesellschafterversammlung
  • Regelungen zum Jahresabschluss 
  • Regelungen zur Gewinnausschüttung
  • Regelungen zum Verkauf von Anteilen
  • Gemeinnützige Zwecke und Förderungspflichten
  • Kündigung und Abfindung von Gesellschaftern
  • Erbfolge im Todesfall
  • Salvatorische Klausel

Bitte denken Sie daran, dass diese Angaben lediglich als Checkliste zum Gesellschaftsvertrag dienen. Da Sie mit einer Vorlage bzw. einem Muster für einen Gesellschaftsvertrag immer nur Standard-Angaben abdecken, sollten Sie immer auch eine Rechtsberatung in Betracht ziehen, die Ihren persönlichen Fall vollumfänglich berücksichtigen und entsprechende Angaben rechtsgültig in Ihren Gesellschaftsvertrag mit aufnehmen kann.

So schließen Sie einen Gesellschaftsvertrag ab

Doch wie genau funktioniert nun der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags und welche Schritte müssen Sie in der Praxis vornehmen? So geht’s:

  1. Erstellen Sie je nach Unternehmensform allein oder gemeinsam mit den anderen Gesellschaftern einen Gesellschaftsvertrag. Holen Sie sich hierzu am besten eine rechtliche Beratung dazu, um alle Bereiche abzudecken.
  2. Für alle Kapitalgesellschaften gilt die Schriftform mit notarieller Beurkundung als verpflichtend. Für die Beglaubigung machen Sie einen Termin bei einem Notar aus, bei dem das Dokument im Beisein aller beteiligten Gesellschafter vorgelesen wird.
  3. Der Gesellschaftsvertrag wird in Anwesenheit des Notars von allen im Vertrag genannten Gesellschaftern unterschrieben. Daraufhin erfolgt die Beurkundung des Vertrags und die Erstellung einer Gesellschafterliste durch den Notar.
  4. Im Falle der Gründung einer GmbH wird noch ein Nachweis über die Einzahlung des Stammkapitals auf das Geschäftskonto fällig. Daraufhin meldet der Notar die Gesellschaft beim Handelsregister. Dies wird über das Amtsgericht getätigt und braucht einige Werktage. Wenn dieser Prozess abgeschlossen ist, erhalten Sie ein Schreiben mit der Bestätigung.
  5. Bei der Eintragung einer GmbH wird zudem innerhalb von zwei Wochen eine Eintragung ins Transparenzregister fällig.

Die Kosten für eine Eintragung ins Handelsregister variieren je nach Unternehmensform, Stammkapital und Anzahl der Gesellschafter. Hinzu kommen die Kosten für die notarielle Beglaubigung und eventuell eine rechtliche Beratung mit Vertragserstellung.

Können Veränderungen vorgenommen werden?

Nachträgliche Änderungen an einem Gesellschaftsvertrag sind möglich, unterliegen jedoch je nach Unternehmensform verschiedenen Regelungen. 

Gesellschaftsvertrag GmbH und UG: Für den Gesellschaftsvertrag einer GmbH und UG ist gesetzlich vorgeschrieben, dass dies nur im Rahmen einer Gesellschafterversammlung durch einen Gesellschafterbeschluss erfolgen kann. Für gewöhnlich gilt, dass es drei Viertel der Stimmen braucht. Wenn die Mehrheit beschlossen hat, die Änderung an- oder abzulehnen, können die Beschlüsse im notariellen Beisein in die Satzung aufgenommen werden. Im Normalfall werden hier die Stimmen und nicht die Anteilsverhältnisse berücksichtigt. 

Gesellschaftsvertrag Aktiengesellschaft: Anders verhält es sich bei der Aktiengesellschaft, die durch den Grundsatz der Satzungsstrenge besonderen gesetzlichen Regelungen unterliegt. Die Änderung der Satzung muss im Rahmen der Hauptversammlung erfolgen. Ihr muss von drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals zugestimmt werden. 

Gesellschaftsvertrag GbR: Bei der GbR wird in der Praxis ebenso eine Regelung über eine Drei-Viertel-Mehrheit angewendet. Da es hier keiner Schriftform mit notarieller Beurkundung bedarf, kann eine vorab detailliert niedergeschriebene Satzung besonders hilfreich sein. 

Fazit

Mit dem Gesellschaftsvertrag legen Sie den Grundstein für Ihr Unternehmen. Er ist die rechtliche Basis für alle beteiligten Gesellschafter und beschreibt deren Rechte und Pflichten – sowohl für die Zeit als Gesellschafter als auch darüber hinaus. 

Je nach Gesellschaftsform kann es zu gesetzlichen Vorgaben wie Schriftform und notarielle Beurkundungen sowie Pflichtangaben in der Satzung kommen. Nachträgliche Änderungen werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben oder auf Basis der im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Regelungen umgesetzt und gegebenenfalls wieder notariell beurkundet. 

Da die Satzung das rechtliche Grundgerüst Ihres Unternehmens bildet, zahlt sich eine gründliche und präzise Beschreibung aller wichtigen Regelungen aus – auch für Unternehmen, die nicht zur Erstellung eines Gesellschaftsvertrags verpflichtet sind.

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Haftungsausschluss: Die hier geäußerten Meinungen und Informationen dienen lediglich allgemeinen Informationszwecken und sollten nicht als rechtliche Beratung verstanden werden. Bei rechtlichen Fragen oder Anliegen empfehlen wir, einen qualifizierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen.

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Docusign Contributor
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