Textform und Schriftform

Definition und Unterschiede einfach erklärt

Nicht nur bei der elektronischen Signatur von Verträgen tauchen die beiden Begriffe immer wieder auf: Die Vorgabe zur Textform oder Schriftform ist in §126 im BGB geregelt und kommt auch im Alltag an verschiedenen Stellen zum Tragen. Was genau sich dahinter verbirgt und wann welche Formvorgabe besteht, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. 

Was bedeutet Textform?

Der Begriff der Textform beschreibt, dass eine Vereinbarung niedergeschrieben und unmittelbar lesbar sein muss. In Deutschland gilt das Recht der Vertragsfreiheit, wodurch Verträge zum Beispiel auch informell, also mündlich oder mit einem Händedruck, abgeschlossen werden können. 

Es gibt jedoch Dokumente, die im wortwörtlichen Sinne in Textform an alle Vertragsparteien übergeben werden müssen. Die Vorschrift zur Textform ist noch relativ jung und wurde erst im Jahr 2001 in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Dabei wird „eine lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben“ (§ 126b BGB). Unterlagen, die in Textform eingereicht werden, benötigen somit keine Unterschrift. Hiermit wurde darauf eingegangen, dass Unterlagen immer häufiger digital versendet werden. 

Beispiele für Rechtsgeschäfte in Textform

Zu Rechtsgeschäften in Textform gehören zum Beispiel Einwilligungs- oder Widerrufsbelehrungen, Geschäftsbedingungen, Garantieerklärungen oder Kündigungsschreiben (zum Beispiel beim Mobilfunkanbieter, wenn dies in den AGB festgehalten wurde). 

Das Ende der Erklärung sollte durch Ihre Kontaktdaten oder einen abschließenden Satz erkennbar sein. Hier können Sie zum Beispiel Folgendes schreiben: „Hiermit endet das Schreiben” oder einfach nur „Ende des Schreibens”. 

Als dauerhafter Datenträger dienen sowohl analoge als auch digitale Medien:

  • E-Mail
  • Fax
  • Briefe
  • SMS
  • Nachrichten über Messenger wie WhatsApp, Telegram oder Signal
  • USB-Sticks
  • Festplatten
  • uvm.

Schriftform einfach erklärt 

Vereinfacht könnte man die Schriftform als erweiterte Textform bezeichnen, die zusätzlich eine Unterschrift benötigt. Konkret liegt hier ein rechtliches Formerfordernis vor. Sowohl die ausstellende Person, als auch die andere(n) Vertragspartei(en) müssen Dokumente mit verpflichtender Schriftform unterzeichnen. Die eigenhändige Unterschrift muss zum Beispiel unter folgende Willenserklärungen mit gesetzlich vorgeschriebener Schriftform (§126 BGB):

  • Kündigung eines Arbeitsvertrags
  • Abschluss und Kündigung eines Mietvertrags
  • Ankündigung von Mieterhöhung
  • Eigenhändiges Erstellen eines Testaments
  • Betriebsrats-Sitzungsprotokolle
  • Wertpapiergeschäfte

Textform und Schriftform in der Praxis

Auch für den Gesetzgeber ist es sinnvoll, im alltäglichen (Geschäfts-)Leben mögliche Hürden zu beseitigen und Prozesse einfach zu halten. Aus diesem Grund erfordern die meisten Verbraucherverträge nur der Textform. Die Schriftform stellt unter den Formerfordernissen eine schwächere Form als beispielsweise die Beglaubigung oder Beurkundung dar. 

DocuSign eSignature bei Schrift- und Textform

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Sarolta Hershey
Autor
Sarolta Hershey
Demand & Content Marketing Manager
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