Was ist ein Änderungsvertrag?

Alles, was Sie über das Thema Änderungsvertrag wissen müssen

Der Grundsatz pacta sunt servanda ist vielen ein Begriff. Übersetzt bedeutet er so viel wie: Verträge sind einzuhalten. Damit deutet er auf eine der vier Säulen im Vertragsrecht hin, die Vertragstreue, die sowohl bei privaten als auch öffentlichen Geschäften gilt und einen hohen Stellenwert im deutschen Zivilrecht genießt. Doch was passiert, wenn Änderungen an geschlossenen Verträgen notwendig werden? Und wie geht man dabei vor? Wir verraten Ihnen hier alles, was Sie über Änderungen im Vertrag wissen müssen! 

Wie kommt es zu einem Änderungsvertrag?

Alle Parteien haben unterzeichnet, die Vereinbarungen sind besiegelt.  Doch so wie es das Recht der Vertragstreue gibt, besteht auch die Vertragsfreiheit. Dieses sieht vor, dass nachträgliche Vertragsänderungen vorgenommen werden können. Ist dies der Fall, kommt es zu einem sogenannten Änderungsvertrag. 

Der häufigste Grund für eine Vertragsänderung bezieht sich auf die Störung der Geschäftsgrundlage. Der Änderungsvertrag nach BGB § 313 ist demnach zulässig, wenn sich die Grundlagen des abgeschlossenen Geschäftes so verändern, dass sie unter den Umständen nicht geschlossen worden wären. 

Doch so wie ein Vertrag von allen involvierten Parteien unterzeichnet werden muss, können Sie einen Vertrag nicht einseitig ändern – dies gilt auch für den Änderungsvertrag. Eine einseitige Vertragsänderung ist nach BBG nicht möglich. Damit die Vertragsänderungen in Kraft treten, muss eine einvernehmliche Vertragsänderung zustande kommen, Sie können den Änderungsvertrag auch ablehnen.

Arbeitsrecht: Änderungsvertrag

Änderungsverträge sind sehr häufig Gegenstand des Arbeitsrechts. Dies liegt vor allem daran, dass sich im Laufe eines Arbeitsverhältnisses die Bedingungen ändern und der Vertrag an neue Situationen angepasst werden muss. Viele Menschen fragen sich dann: Muss ich eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag unterschreiben?

Eines direkt vorab: Auch im Arbeitsrecht gilt, dass Sie eine Vertragsänderung nicht unterschreiben müssen. Einseitige Vertragsänderungen sind nicht ohne Weiteres möglich, auch in puncto Arbeitsvertrag müssen beide Parteien immer einen einvernehmlichen Vertrag schließen. Ein Vertrag kann nicht nach der Unterschrift einfach verändert werden. 

Änderungsvertrag zum Arbeitsvertrag annehmen

Die Vertragsanpassung kann sich auf verschiedene Bereiche beziehen, die das Arbeitsverhältnis betreffen, zum Beispiel den Arbeitsort, die Arbeitszeiten sowie Gehalt oder Befristung. Geht es also darum, aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags eine Änderungsvereinbarung aufzusetzen, kann dieser einvernehmlich geändert werden. Wenn ein ursprünglicher Vertrag um ein Addendum erweitert wird, bleiben die davon unberührten Bereiche weiterhin gültig.

Änderungsvertrag widerrufen

Wenn Sie einen Änderungsvertrag nicht unterschreiben, bleiben die Konditionen des ursprünglichen Vertrags bestehen. Die bzw. der Vorgesetzte kann allerdings mit einer Änderungskündigung die neuen Bedingungen durchsetzen. Inhalte sind dann zum einen der Antrag auf die geänderten Arbeitsbedingungen mit einer Auflistung der Neuerungen. Zum anderen wird auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hingewiesen, wenn die Vertragsanpassung nicht akzeptiert wird. 

Sollten Sie den Nachtrag zum Arbeitsvertrag nicht unterschreiben wollen, können Sie absagen und das Arbeitsverhältnis löst sich zur Kündigungsfrist auf. Alternativ steht es Ihnen frei, mit oder ohne Vorbehalt vor das Arbeitsgericht zu ziehen. Hier geht es dann um die Frage, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt oder sozial ungerechtfertigt ist. 

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Franciska Acs - DocuSign
Autor
Franciska Acs
Marketing Communications Manager
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