Digitalisierung trifft auf Betriebsrat

Schon gewusst?  Am 18.06.2021 trat ein neues Gesetz bezüglich der Rahmenbedingungen für die Betriebsarbeit in Kraft. Ein Gesetz, das die digitale Transformation in Deutschland weiter ankurbeln soll. Digitalisierung ist für Unternehm weltweit schon lange kein Nice-To-Have mehr, sondern vielmehr ein Must-Have. In Zeiten der Pandemie waren digitale Prozesse für viele, der einzige Weg, die Geschäftskontinuität beizubehalten. Daher überrascht es nicht, dass Gesetzesänderungen in Kraft treten, um sich der neuen Unternehmenslandschaft anzupassen. Die Aktualisierung bezieht sich auf den Betriebsrat -  Doch was genau versteht man darunter und was wird die Gesetzesänderung bringen?

Deutschland und der Betriebsrat  

Der Betriebsrat - ein beliebtes Vertretungsorgan in unserem Land, welches sich für die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber einsetzt. Um diesen gründen zu können, muss ein Unternehmen mindestens fünf familienfremde und stimmberechtigte Arbeitnehmer aufweisen können. 

Sobald der Betriebsrat steht, verfügen Mitarbeiter über gewisse Mitbestimmungs-, Informations- und Beratungsrechte.

Im Detail umfasst der Betriebsrat folgende Aufgaben:

  1. Organisatorische Aufgaben
  2. Überwachungsaufgaben
  3. Schutzaufgaben
  4. Förderaufgaben
  5. Entgegennahme von Anregungen und Beschwerde
  6. Besprechungen und Beratungen mit dem Arbeitgeber
  7. Begleitung von Arbeitnehmern
  8. Mitgestaltung von Arbeitsbedingungen
  9. Mitentscheidung in sonstigen Angelegenheiten
  10. Aufgaben des Betriebsrats im Zusammenhang mit Personalmaßnahmen
  11. Aufgaben in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Da die Anzahl der Gründung neuer Betriebsräte in den vergangenen Jahren abflachte, wurde es Zeit die Prozesse und Vorgänge, die dahinter stecken, entsprechend anzupassen. 

4 Ziele des Betriebsrätemodernisierungsgesetzes

  1. Das neue Gesetz soll kleine Unternehmen ermutigen einen Betriebsrat zu gründen, denn viele verzichten zunehmend auf Betriebsräte, da Prozesse einfach viel zu lästig, veraltet und zeitintensiv sind. Bye Bye Bürokratie, hallo Modernisierungsgesetz.  
  2. Durch die neuen Gesetzgebung soll mobile Arbeit besser zugänglich gemacht werden.  
  3. Der Einsatz künstlicher Intelligenz in Deutschland soll gesteigert werden: Laut neuer Gesetzgebung können die Auswahlrichtlinien zur Personalauswahl durch die Unterstützung oder ausschließlich mit künstlicher Intelligenz erfolgen.  
  4. Virtuelle Betriebsratssitzungen: Virtuelle Meetings, Events und Sitzungen gehören für viele von uns mittlerweile zum Alltag und das neue Gesetz soll dies bestärken. “Die Teilnahme an einer Betriebsratssitzung [kann ] mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen [...].” 

Folgende Absätze gelten seit dem 14.06.2021 des Betriebsrätemodernisierungsgesetztes.

Artikel 1 - Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

  • § 76 Absatz 3 Satz 4:

Die Beschlüsse der Einigungsstelle sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden zu unterschreiben oder in elektronischer Form niederzulegen und vom Vorsitzenden mit seiner qualifizierten elektronischen Signatur zu versehen sowie Arbeit und Betriebsrat zuzuleiten.  

  • § 77 Absatz 2 Satz 2:

Werden Betriebsvereinbarungen in elektronischer Form geschlossen, haben Arbeitgeber und Betriebsrat abweichend von § 126a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dasselbe Dokument elektronisch zu signieren. Artikel 3 - Änderung des Sprecherausschussgesetzes

  • § 28 Absatz 1

Werden Richtlinien in elektronischer Form geschlossen, haben Arbeitgeber und Sprecherausschuss abweichend von §126a Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dasselbe Dokument elektronisch zu signieren.  

Doch was genau ist eine qualifizierte elektronische Signatur und ist sie rechtsgültig?

Es gibt drei Signaturtypen:

  1. Die einfache elektronische Signatur
  2. Die fortgeschrittene elektronische Signatur
  3. Die qualifizierte elektronische Signatur

Die qualifizierte elektronische Signatur, kurz QES, ist die sicherste der drei Signaturtypen und besitzt die gleiche Rechtsgültigkeit wie handschriftliche Signaturen – in bestimmten seltenen Fällen ist sie außerdem die einzige zulässige Art der digitalen Signatur für bestimmte Vertragsarten. Erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang beispielsweise der Verbraucherdarlehensvertrag (§ 492 Abs. 1 Satz 1 BGB) und der Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (§ 12 Abs. 1 S. 1 AÜG). Ist die QES aber nicht gesetzlich vorgeschrieben (was bei der überwiegenden Mehrheit der Verträge der Fall ist), sollte das Unternehmen je nach Geschäftsrelevanz abwägen, ob eine QES erforderlich ist oder eine niedrigere Signaturstufe gewählt werden kann.

Deutschland ist auf den Zug der Digitalisierung aufgesprungen

Wir als Digitalisierungs-Booster freuen uns ganz besonders, dass immer mehr Prozesse in Deutschland digitalisiert und Gesetze angepasst werden. Gesetzesänderungen wie diese, zeigen die Wichtigkeit der digitalen Transformation und erleichtern die Realisierung für Unternehmen. Eine Statista Studie zeigt auf, dass sich 35% der deutsche Unternehmen, als digitale Vorreiter bezeichnen und 44% konnten ihren Umsatz aufgrund von Digitalisierung erhöhen.

 

Franciska Acs - DocuSign
Autor
Franciska Acs
Marketing Communications Manager
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